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Tier-LMÜV
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Verordnung zur Regelung bestimmter Fragen der amtlichen Überwachung des Herstellens, Behandelns und Inverkehrbringens von Lebensmitteln tierischen Ursprungs – Tier-LMÜV
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Anlage 1 (zu § 8)
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1
(Fundstelle:
2
BGBl. I 2018, 1364)
1.
Stempel für genusstaugliches Fleisch von erlegtem Großwild, das der Untersuchung auf Trichinen unterzogen wurde
2.
Stempel für genusstaugliches Fleisch von erlegtem Großwild, das der Fleischuntersuchung unterzogen wurde
3.
(weggefallen)
4.
Stempel für genussuntaugliches Fleisch
Neugefasst durch Bek. v. 3.9.2018 I 1358, 1844
Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 11.4.2024 I Nr. 129
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
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